Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Abteilung Schneesport im TSV 1180 Wasserburg (Stand 29.10.2019)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnahmen an Kursen, Ausfahrten und anderen Skisportveranstaltungen – nachfolgend Veranstaltung genannt – welche die Schneesportabteilung im TSV 1880 Wasserburg – nachfolgend TSV genannt – im Rahmen des Breitensports anbietet.

1. Leistungen

1.1. Der Leistungsumfang der angebotenen Veranstaltungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Beschreibungen auf der Internetseite www.schneesport.tsv-wasserburg.de

2.Teilnahmebedingungen

2.1. Die Teilnahme an den Skikursen ist nur Mitgliedern des TSV gestattet.

2.2. Die Teilnahmevoraussetzungen werden in den Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen genannt und sind für den Teilnehmer verpflichtend.

2.3. Der TSV hat das Recht, ohne Angabe von Gründen die Teilnahme einzelner Personen an den Veranstaltungen abzulehnen.

3. Teilnahmegebühr

3.1. Für die Teilnahme an den Veranstaltungen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese Gebühren werden für die einzelnen Veranstaltungen jeweils in den Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen bekannt gegeben

4. Anmeldung zu einer Veranstaltung, Bezahlung

4.1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt ausschließlich über das Online-Buchung-System.

4.2. Die ausgewiesenen Teilnahme- und Kursgebühren, sowie die Preise der Liftkarten werden bei der Buchung fällig. Die Buchung ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig.

5. Leistungsänderungen, Änderungsvorbehalte des TSV

5.1. Der TSV ist berechtigt, unter anderem bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, ungeeigneten Schnee- und / oder Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen vollständig vor der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Beträge in vollem Umfang erstattet

5.2. Muss die Veranstaltung nach Beginn wegen schlechten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen abgesagt werden, werden die bereits gezahlten Kosten anteilig zurückerstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erhoben

6. Rücktritt des Teilnehmers

6.1. Tritt der Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück, werden dem Teilnehmer die Teilnahmegebühren unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € erstattet. Bei einen Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Liftkarten werden zurückerstattet.

6.2. Ein Rücktritt von einzelnen bzw. ausstehenden Tagen der Veranstaltung ist nur verletzungs- bzw. krankheitsbedingt möglich. In diesem Fall muss zeitgleich mit der Rücktrittsmeldung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus welchem ersichtlich ist, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung krankheits- oder verletzungsbedingt nicht möglich ist. In diesem Falle werden die anteiligen Kursgebühren und Liftkarten für die nicht genutzten Tage bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zurückerstattet. Die Fahrtkosten werden nicht erstattet.

6.3. Sollte die Teilnahme aus einem anderen Grund als dem in 6.2 genannten nicht möglich sein verfällt der Kursanspruch. Jedoch hat der Teilnehmer die Möglichkeit, bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson mindestens 15 Jahre alt ist. Zusätzlich ist bei minderjährigen Ersatzpersonen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vor der Abfahrt vorzulegen. Die Ersatzperson ist nicht berechtigt, am Kursbetrieb teilzunehmen.

7. Mitteilungspflicht

7.1. Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte von Teilnehmern mit körperlichen oder geistigen Gebrechen / Erkrankungen, sowie solche, die Medikamente einnehmen müssen und / oder mitführen (auch Notfallbesteck), sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung anzugeben. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung nicht gewährleistet werden.

8. Weisungsrecht, Ausschluss

8.1. Der TSV hat ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern bei den Veranstaltungen. Das Weisungsrecht umfasst alle Anweisungen, die für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind, eingeschlossen disziplinarischen Anweisungen insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen

8.2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Weisungen des Veranstaltungsleiters und der durch diesen autorisierten Personen (z. B. Ski-Lehrer) Folge zu leisten. Eine Entfernung von der (Kurs-) Gruppe ist nur nach vorheriger Abmeldung gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko.

8.3. Die Skiabteilung des TSV ist berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere bei Gefährdung anderer, Selbstgefährdung, Einnahme von Alkohol, Drogen und / oder Dopingmitteln, sowie bei grobem Unfug oder Sachbeschädigung der Fall sein. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine (Teil-) Erstattung von Gebühren.

8.4. Erfolgt ein Ausschluss eines Minderjährigen aus einem der vorher genannten Gründen, ist / sind der / die Erziehungsberechtigte/n verpflichtet, den Minderjährigen auf eigene Kosten abzuholen, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.

8.5. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder und Jugendliche auf die Befolgung der Weisungen und die Konsequenzen bei einer Nichtbefolgung hinzuweisen.

9. Ausrüstung und Gruppeneinteilung

9.1. Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich für eine adäquate und funktionsfähige Ausrüstung zu den einzelnen Veranstaltungen zu sorgen.

9.2. Der TSV empfiehlt allen Teilnehmern einen Helm zu tragen. Für minderjährige Teilnehmer besteht Helmpflicht. Wir weisen darauf hin, dass bei einem Unfall ohne Helm der Unfallschutz verloren geht.

9.3. Der TSV behält sich vor, Teilnehmer zur Erlangung homogener Gruppen / Kurse und zur Erzielung eines maximalen Lernerfolges innerhalb der Veranstaltungen in andere Gruppen einzuteilen

10. Haftung

10.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

10.2. Der TSV haftet insbesondere nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen, Schädigungen, Verlusten oder Diebstahl von Material und Kleidung sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen des Teilnehmers.

11. Versicherungsschutz, Hinweise

11.1. Für Mitglieder besteht beim BLSV eine Sportschadensversicherung gemäß den aktuellen Versicherungsbedingungen der ARAG.

11.2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen besteht seitens des TSV kein Krankenversicherungsschutz. Den Teilnehmern wird empfohlen für ausreichenden (Auslands-) Krankenversicherungsschutz zu sorgen.

11.3. Die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ist nicht versichert. Der Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.

12. Bildmaterial

12.1. Der TSV wird vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen des TSV entstanden sind, auf der Homepage des TSV und auf Informationsmaterial (z. B. Programmheft, Flyer, Sportspiegel) zu veröffentlichen. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.

12.2. Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern, hat er dies schriftlich vor Antritt der Veranstaltung bei der Skiabteilung des TSV mitzuteilen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

13.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Es gelten die Bestimmungen des Hauptvereins TSV 1880 Wasserburg.

14.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer ist der Sitz des TSV 1880 Wasserburg e.V. Erfüllungsort für die Durchführung der Veranstaltungen ist ebenfalls der Sitz des TSV 1880 Wasserburg e. V., sofern sich nicht aus der Natur der Sache ein anderer ergibt.

14.2. Gerichtsstand für alle gerichtlich zu entscheidenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit ausgeschriebenen Veranstaltungen des TSV ist – soweit zulässig – Rosenheim.

15. Kenntnisnahmemöglichkeit

15.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.schneesport.tsv-wasserburg.de/allgemeine-geschaeftbedingungen/  einfügen einsehbar.